top of page

Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei dem Anrechnungsverfahren unterliegenden Einnahmen

  • 6. Apr. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Hat der Steuerpflichtige lediglich solche durch seine Beteiligung an einer GmbH vermittelten Einnahmen erzielt, für die noch das Anrechnungsverfahren galt, ist bei der Ermittlung eines Auflösungsverlusts i.S.v. § 17 Abs. 1, 4 EStG der Erwerbsaufwand nicht gem. § 3c Abs. 2 S. 1 EStG begrenzt abziehbar. Bei dem Halbeinkünfteverfahren und dem Halbabzugsverbot handelt es sich um eine gegenüber dem Anrechnungsverfahren grundlegend neue und andere Systementscheidung des Steuergesetzgebers.

BFH 26.4.2011, IX R 28/10

Kommentare


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Zweigstelle

Frankfurt:

Zweigstelle Mannheim:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page