Erhalten Eltern von der Krankenkasse Kinderkrankengeld, ist diese Zahlung steuerfrei. Sie unterliegt jedoch als Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Eine geforderte Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kinderkrankengeld wegen der Coronakrise lehnt die Bundesregierung aus Gründen der Steuergerechtigkeit ab.
Quelle: Deutscher Bundestag, Kurzmeldung v. 28.4.21, hib 559/2021
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