top of page

Umsatzsteuer: Heranziehung ergänzender Geschäftsunterlagen zur Leistungsbeschreibung

Wird in dem Abrechnungsdokument hinsichtlich Art und Umfang der abgerechneten Leistung auf andere Geschäftsunterlagen Bezug genommen, müssen diese, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich Grundlage der Rechnungserstellung gewesen sind, eindeutig bezeichnet werden. Allein aufgrund der Containergröße, des Leistungstags und der insgesamt bewegten Menge ist eine Kontrolle mehrfacher Abrechnung erbrachter Ladetätigkeit nicht möglich.

FG Hamburg 11.3.2015, 2 K 231/14

Comentarios


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Anni-Eisler-Lehmann Str. 3

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page