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Umsatzsteuer: Heranziehung ergänzender Geschäftsunterlagen zur Leistungsbeschreibung

Wird in dem Abrechnungsdokument hinsichtlich Art und Umfang der abgerechneten Leistung auf andere Geschäftsunterlagen Bezug genommen, müssen diese, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich Grundlage der Rechnungserstellung gewesen sind, eindeutig bezeichnet werden. Allein aufgrund der Containergröße, des Leistungstags und der insgesamt bewegten Menge ist eine Kontrolle mehrfacher Abrechnung erbrachter Ladetätigkeit nicht möglich.

FG Hamburg 11.3.2015, 2 K 231/14

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