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Vorsicht Steuer-Stolperfalle: Scheidung und Immobilienverkauf

Verkauft ein Mandant eine Immobilie innerhalb eines 10-Jahreszeitraums zwischen An- und Verkauf, stellt sich die Frage, ob er den Veräußerungsgewinn im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG versteuern muss. Die Antwort lautet „nein, sofern er die verkaufte Immobilie bisher ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat“. Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten lauert hier allerdings ein steuerliches Risiko.


Quelle: FG München 11.3.21, 11 K 2405/19; Rev. BFH IX R 11/21, iww.de/astw, Abruf-Nr. 223935


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