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Vorstandstätigkeit für eine Bank ist mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar

Vorstandsmitglieder von Banken dürfen nicht als Steuerberater bestellt werden, weil die Vorstandstätigkeit mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar ist. Wegen der als gewerblich anzusehenden Vorstandstätigkeit, kommt auch die nach dem Gesetz für sog. Syndikus-Steuerberater mögliche Ausnahme in der Regel nicht in Betracht.

BFH 17.5.2011, VII R 47/10

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