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Zum Gutglaubensschutz gegen die Nacherhebung von Einfuhrabgaben

Für die Frage, in welchem Zeitraum ein Zollschuldner einen Irrtum der Behörde vernünftigerweise erkennen konnte, kommt es bei mündlicher Zollanmeldung auf die Zeit von der Abgabe der Zollanmeldung bis zum Erhalt des ursprünglichen Abgabenbescheids und der Wahrnehmung seines Inhalts an. Von einer zollrechtlich unerfahrenen Privatperson, die die Einfuhr eines geringwertigen Elektronikgeräts mündlich anmeldet, kann nicht erwartet werden, dass sie bei der binnen 15 Minuten erfolgenden Festsetzung erkennt, dass diese nicht in voller Höhe erfolgt ist.

FG Hamburg 3.5.2011, 4 K 63/11

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