Behörden dürfen die Betreiber von Internet-Plattformen, um private Unterkünfte zu buchen und zu vermieten, im Fall eines Anfangsverdachts für eine Zweckentfremdung verpflichten, die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln (VG Berlin 23.6.21, VK 6 K 90/20, Abruf-Nr. 223156).
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